Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesstraße 5, im Abschnitt 532, km 0,2, FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 110 km/h durch Lasermessung mit mit PoliScan Speed mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurden 20,00 € Verwarnungsgeld erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung
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