Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 17, Stölln, O.-Lilienthal-Str. 26-30, A 210, km 2,00, Rtg. Kleßen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Formular Anhörung
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