Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 40, Abschn. 163, km 0,3, Richtung Abfahrt Teltow wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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