Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 7.11.2015  auf der BAB 2 km 3,4, Fahrtrichtung Hannover um 32 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Fahrerermittlungsbogen übersandt.. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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