Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 79691 Neuenweg, Talstraße, L 131 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h festgestellt. Die Messung ergab 86 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lörrach

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