Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, in Höhe km 48,050, Gem. Neustad, in FR Köln um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 128 Die km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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