Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.11.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 11, km 20,35, Zwischen Berlin und Prenzlau, in Fahrtrichtung Prenzlau um 28 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. 148 km/h wurden mit Messgerät: ES3.0 festgestellt
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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