Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München in Höhe km 177,5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt  wurden bei erlaubten 130 km/h, 153 km/h, Beweisfoto liegt vor. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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