Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aßlar, A 45, Hanau-Dortmund, km 161,95, FR Dortmund mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 101 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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