Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Wörth, auf der B 10, Stations-km 0,621, FR Karlsruhe, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid über 70,00 € Bußgeld erlassen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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