Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.05.2016 in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, FR Karlsruhe-München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 109 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h . Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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