Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.02.2016 in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,851, München-Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 167 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 47 km/h überschritten. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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