Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weibersbrunn, auf BAB A 3, Abschnitt260, St.2,275, Richtung Passau/Linz am 14.02.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 129 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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