Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Weilimdorf, auf der B 295, ca 50 m nach, km 0,800, in Richtung Frörichstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung, Einseitensensor ES3.0 und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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