Am 13.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 Km/h auf der BAB 9, bei Km 38.1 um 19 Km/h überschritten. Messung erfolgte mit ES3.0.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat. Verwarnungsgeld 30.00€

Das Schreiben wurde von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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