Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Oldenburger Straße, B 436, Zoostraße, Rtg. Leer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 128 km/h mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung

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