Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 48,6, Leipzig – Hof die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit ESO ES3.0 mit Frontfoto ergab 102 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Zeugenfragebogen
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