Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ESO ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 125 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Anhörung

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