Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 1, RF Münster, bei km 222,228, Abschnitt 30-0,309 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 110 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück übersandte Zeugenbefragungen

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