Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, Höhe Parkplatz km 290,000, Rtg. Göttingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 125 km/h durch Messung mit Vitronic PoliScan FM1 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung

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