Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Göttingen, L 568, Abschnitt 10, Station 1,4, FR Reinhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Typ ESO8.0 wurden 74 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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