Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 04924, Beutersitz, auf der B 101, Dresdener Straße, Rtg. Bad Liebenwerda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffiphot stat. digital und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Vordruck Anhörung
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