Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10827, Berlin TE/Sb, Hauptstraße 43, Ri. Rheinstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 53 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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