Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13627, Berlin Ch, A 111, Ri. A 100 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 86 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h wurden 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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