Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 84 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.