Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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