Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 87km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto,
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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