Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 35745, Herborn, B 277, AS Herborn-Süd, A 45, Ri. Meckenheim mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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