Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 59269, Beckum, Mühlenweg 218, Hauseinfahrt, FR Lippborg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6F ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandte Formular Anhörung
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