Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 65479, Raunheim, Kelsterbacher Str. Ecke Frankfurter Straße, FR Prime Park um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld von 90,00 € erhoben. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid
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