Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68753, Waghäusel, auf der L 560, Höhe Fernmeldeturm, FR Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Waghäusel übersandte Zeugenfragebogen
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