Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72525, Gem. Münsingen-Bremelau, B 465, km 0,6, Zufahrt Neuhof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor  ES3.0 mit  Fotoergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 122 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen

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