Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, Neckarsulmer Straße 15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 40 km/h. Mit Lasergerät wurden 62 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Formular Anhörung
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