Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74613, Öhringen-Unterohrn, Neuenstadter Str. geg. 101, Rtg. Ortsmitte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 51 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandte Vordruck Anhörung
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