Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74613, Öhringen-Unterohrn, Neuenstadter Str. ggü. 101, Rtg. Ortsmitte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 56 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandte Formular Anhörung

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