Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 74722, Buchen, B 27, Abzweig Mudau, L 523 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, um 28 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandt.
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