Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74889, SNHH-Steinsfurt, B 39, Steinsfurter Str., Rtg. BAB. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 57 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Sinsheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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