In 76307, Gem. Karlsbad-Langensteinbach, L 623, Höhe Bushaltestelle-Aussiedlerhöfe, FR Langensteinbach wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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