Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79211, Denzlingen, Vörstetter Str., Abwg. Marie-Curie- Str. / Otto-Hahn-Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen übersandte Vordruck Anhörung
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