Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 88250, Weingarten, Ravensburger Straße, Höhe HsNr. 36, FR Süd um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor Typ ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Weingarten übersandte Verwarnung / Anhörung

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