Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aldenhoven, B 56, bei Freialdenhoven, im Bereich Einm. Kreisstraße 12, Rtg. Aldenhoven die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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