Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altdorf, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 360, km 2,050 mit 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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