in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 159,762 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 100 km/hum 22 km/h überschritten, Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen

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