In Augsburg, Gabelsberger Straße 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 36 km/h bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Augsburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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