In Augsburg, Sommestraße 26 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 30 km/hum 12 km/h überschritten, Die Messung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 42 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldstelle Augsburg übersandte Anhörungsbogen.

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