Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Auhagen, L 445, Vor den Toren, Höhe Hs.-Nr. 56, FR Sachsenhagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 66 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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