Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aurich, auf der Leerer Landstraße, Höhe km 1,7, Richtung Mittegroßefehn begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aurich übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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