Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Langensalza, Ortsumfahrung B 84 / B47 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern erlassen.

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