In Bad Salzuflen, B 239, Abschn. 54.1, Station 195 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 70 km/h um 17 km/h überschritten, Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 87 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Anhörungsbogen

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