Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Soden-Salmünster, auf der A 66, Höhe km 166,2, Ri. Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 130 km/h bei zulässigen 100 km/h mit einem Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Bußgeld von 120,00 € erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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